Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pforzheim, 01/2020
Herausgeber: Bavaria Fluid Systems GmbH

§ 1 Allgemeines

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für den gesamten Geschäftsverkehr mit Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts. Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der Besteller erklärt sich durch Erteilung eines Auftrages mit diesen in vollem Umfange einverstanden. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurden. Durch Abänderung einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag auf andere nicht übertragen werden. Bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht besonders Bezug genommen wird. Diese Bedingungen werden auch wirksam durch die Entgegennahme unserer Lieferungen. Sie können in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.bavariafluidsystems.de eingesehen und als Datei heruntergeladen werden.

§ 2 Angebote

Angebote sind stets, auch wenn nicht besonders verabredet, freibleibend.

§ 3 Aufträge

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Erfolgt ohne Bestätigung unverzüglich Lieferung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

§ 4 Preise

Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Lieferstelle ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung, Zoll und Montage. Eventuell zwischen Abschluss und Lieferung eintretende Erhöhungen der den Preisberechnungen zugrunde liegenden Löhne, Rohmaterialpreise, Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstiger Lasten oder das Inkrafttreten neuer solcher Belastungen berechtigen uns, soweit dies gesetzlich zulässig ist, zu einer angemessenen Preiserhöhung. Für die Berechnung ist die bei uns festgestellte Stückzahl maßgebend.

§ 5 Lieferung

Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Teillieferungen dürfen vom Käufer nicht zurückgewiesen werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen kann nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen werden. Die Folgen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördlicher Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und unseren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. Mit Verlassen der Werke oder mit der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserem Ermessen.

§ 6 Beanstandungen

Mängelrügen wegen Gewicht, Stückzahl, Güte oder Ausrüstung der Ware können, soweit sie nicht durch unsere Verkaufsbedingungen aufgehoben sind, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Feststellung, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Empfangsort durch schriftliche Anzeige zu unserer Kenntnis gelangen. Mängel, die auch bei sofortiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

§ 7 Mängelrechte

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Eine Rücksendung der Ware ist mit uns vorher abzustimmen.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner die Regelung gemäß dem vorhergehenden Absatz entsprechend.

§ 8 Schadensersatzansprüche

Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von für die Erfüllung wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben.

In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als zuvor festgelegt ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Fehlens einer Beschaffenheitsgarantie und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.

Eine Änderung der Beweislast zu unserem Nachteil ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

§ 9 Anwendungstechnische Beratung, Änderungsvorbehalt

Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung unsererseits in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Käufer nicht vor der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, so ist diese, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert der von uns gelieferten Ware begrenzt. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern. Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner uns bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Die Bavaria Fluid Systems GmbH nimmt die Abtretung ihrerseits schon jetzt an. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Zweitkäufer bekannt zu machen und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Zweitkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben. Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Zweitkäufer nicht sofort bar bezahlt, hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.

§ 11 Zahlung

Es gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt, oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Insolvenzanmeldung, einen außergerichtlichen Vergleichsantrag, Wechsel- oder Scheckprotest, Zwangsvollstreckung oder Ausfall eines Bürgen oder sonstiger Ereignisse gemäß §321 BGB bekannt werden. In diesem Falle sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Skontoabzug wird nur anerkannt, soweit sämtliche der mit Skontoabzug den zu begleichenden Forderungen vorgehenden Verbindlichkeiten abgedeckt sind. Eingehende Zahlungen werden, soweit mehrere Forderungen offenstehen, ohne Rücksicht auf die Angaben des Käufers grundsätzlich auf die älteste fällige Forderung angerechnet. Bei Überschreiten des Zahlungszieles tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein, und es müssen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich einer Pauschale von 40,00 EUR vergütet werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder gegen solche aufzurechnen.

§ 12 Zeichnungen

Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe dürfen vom Empfänger dritten Personen nicht bekanntgegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz und – davon unberührt – verpflichtet jede einzelne Zuwiderhandlung zu der Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50.000 EUR. Mit Angeboten übersandte Zeichnungen oder Unterlagen sind vom Empfänger zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UNKaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Pforzheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Pforzheim.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

AGB der Bavaria Fluid Systems GmbH als pdf-Datei zum Download